Wir erstellen Energieausweise sowohl für Wohngebäude, als auch für Nichtwohngebäude.
Seit 2007 ist jeder Besitzer bei Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung seiner
Immobilie verpflichtet, einen Energiepass vorzuweisen. Dies gilt für Wohngebäude,
aber auch für gewerblich genutzte oder kommunale Gebäude. Dieser bundeseinheitliche
Energiepass soll zu einer größeren Transparenz bei der Bewertung des energetischen
Zustandes einer Immobilie führen. Die damit verbundene Einteilung in Effizienzklassen
macht eine Vergleichbarkeit von Gebäuden in Bezug auf die Energiekosten möglich.
Davon können Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Mieter und Vermieter profitieren.